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ComplianceAktualisiert am 26. Juli 20263 Min. LesezeitVidimas Redaktion

EU AI Act: Was er für Unternehmen in DACH bedeutet

Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Er ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird gestaffelt anwendbar: Verbote bestimmter Praktiken zuerst, Pflichten für Anbieter großer Modelle danach, die Regeln für Hochrisiko-Systeme in weiteren Stufen bis 2027.

In Deutschland und Österreich gilt die Verordnung unmittelbar. Für Schweizer Unternehmen zählt das Marktortprinzip: Der AI Act greift auch bei Anbietern und Betreibern außerhalb der EU, wenn ihr KI-System oder dessen Ergebnisse in der EU verwendet werden.

Der risikobasierte Ansatz

Der AI Act teilt KI-Systeme in Risikoklassen ein: Verbotene Praktiken (etwa Social Scoring), Hochrisiko-Systeme (z.B. in der Personalauswahl, Kreditvergabe oder kritischen Infrastruktur) mit umfangreichen Pflichten, Systeme mit Transparenzpflichten (etwa Chatbots, die sich als solche zu erkennen geben müssen) und minimale Risiken ohne besondere Auflagen. Zusätzlich gelten eigene Regeln für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI).

Wer betroffen ist – in Deutschland, Österreich und der Schweiz

In Deutschland und Österreich sind Unternehmen als Anbieter oder Betreiber direkt erfasst, sobald sie KI-Systeme in Verkehr bringen oder einsetzen. Für Schweizer Unternehmen kommt es darauf an, ob KI-Systeme in der EU in Verkehr gebracht oder betrieben werden – oder ob deren Ergebnisse in der EU verwendet werden. Ein Schweizer Unternehmen, das KI-gestützte Berichte für EU-Kunden erstellt oder eine KI-Anwendung auch EU-Nutzenden anbietet, fällt schnell in den Anwendungsbereich. Reine Inlandsnutzung ohne EU-Bezug bleibt vom AI Act unberührt – hier gelten revDSG und branchenspezifische Regeln.

Die Schweiz selbst verfolgt bislang einen sektoriellen Ansatz und prüft laufend, wo Anpassungen nötig sind. Wer sich am AI Act orientiert, ist für beide Welten gut aufgestellt.

Was typische Anwendungen bedeuten

Die gute Nachricht: Die meisten Büro-Anwendungsfälle – Texte entwerfen, Dokumente zusammenfassen, interne Wissenssuche – sind keine Hochrisiko-Anwendungen. Aufmerksamkeit brauchen dagegen Einsatzfelder wie Personalauswahl und Bewerbungs-Screening, die der AI Act als Hochrisiko einstuft. Hier gilt: KI darf unterstützen, aber Prozesse müssen menschliche Aufsicht, Dokumentation und Fairness sicherstellen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Vier Schritte schaffen eine solide Ausgangslage:

  • KI-Inventar erstellen: Welche Systeme sind im Einsatz, wofür, mit welchen Daten?
  • EU-Bezug klären: Werden Systeme oder Ergebnisse in der EU verwendet?
  • Risikoklassen zuordnen und Hochrisiko-Anwendungsfälle identifizieren
  • Governance aufbauen: KI-Richtlinie, menschliche Aufsicht, Dokumentation und Schulung

Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act auch in Österreich und der Schweiz?

In Österreich gilt er als EU-Verordnung unmittelbar, ebenso in Deutschland. In der Schweiz ist er kein direktes Recht – über das Marktortprinzip erfasst er aber Schweizer Unternehmen, deren KI-Systeme oder KI-Ergebnisse in der EU verwendet werden, ähnlich wie die DSGVO.

Ist die Nutzung von ChatGPT & Co. vom AI Act verboten?

Nein. Die Nutzung generativer KI für Büroarbeit ist keine verbotene Praktik und in aller Regel kein Hochrisiko-Anwendungsfall. Transparenz- und Sorgfaltspflichten können aber greifen – etwa bei KI-generierten Inhalten für die Öffentlichkeit.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Der AI Act sieht empfindliche Bußen vor, die je nach Verstoß bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen können – bei verbotenen Praktiken am oberen Ende der Skala.

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