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Vidimas

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 26. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Aidan Faes, Rorschacher Strasse 32, 9000 St. Gallen, geschäftlich auftretend unter der Marke Vidimas (nachfolgend „Anbieter“), und seinen geschäftlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmen (B2B); ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Konsumkreditgesetzes oder analoger Normen findet nicht statt.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zustimmt.

(3) Individualabreden zwischen den Parteien gehen diesen AGB in jedem Fall vor.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine KI-Plattform als Software-as-a-Service bereit (nachfolgend „Plattform“). Der Leistungsumfang kann – je nach vereinbartem Plan – insbesondere umfassen:

  • Zugang zu führenden KI-Modellen über eine zentrale Chat-Oberfläche;
  • Erstellen, Verwalten und Teilen von Assistenten mit eigenem Wissen und festen Anweisungen;
  • Workflows zur Verkettung mehrerer KI-Schritte;
  • Integrationen zur Anbindung bestehender Wissensquellen;
  • API-Zugang für eigene Anwendungen des Kunden;
  • zentrale Verwaltung mit Rollen und Rechten, SSO-Anbindung und Audit-Logs;
  • Onboarding, Schulung und Support nach Maßgabe des vereinbarten Plans.

(2) Der jeweils konkret geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftragsschreiben, dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung („Hauptvertrag“). Im Zweifel ist der Hauptvertrag maßgeblich; diese AGB gelten ergänzend.

(3) Der Anbieter stellt die Plattform mit der vereinbarten Sorgfalt bereit; er schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ausgaben von KI-Modellen werden maschinell erzeugt und können unzutreffend oder unvollständig sein; sie sind vom Kunden vor einer Verwendung fachlich zu prüfen. Eine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit von KI-Ausgaben wird ausdrücklich nicht übernommen.

§ 3 Vertragsschluss und Kommunikation

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme eines schriftlichen Angebots des Anbieters durch den Kunden in Textform (E-Mail genügt) zustande, soweit die Parteien nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart haben.

(2) Erklärungen im Rahmen der laufenden Vertragsabwicklung können wirksam per E-Mail abgegeben werden, sofern die AGB oder der Hauptvertrag nicht eine strengere Form verlangen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere die Verwaltung der Nutzerkonten, die Anbindung von SSO sowie die Auswahl und Freigabe der an die Plattform angebundenen Wissensquellen, soweit für den vereinbarten Leistungsumfang erforderlich.

(2) Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz für die Vertragsabwicklung. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche von ihm überlassenen Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind und für die vereinbarten Zwecke verwendet werden dürfen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der im Hauptvertrag vereinbarten Preisstruktur. Übliche Modelle sind:

  • Abonnement pro Nutzerin bzw. Nutzer und Monat;
  • Pauschalen für Unternehmensvereinbarungen mit erweitertem Leistungsumfang;
  • Festpreis für klar abgrenzbare Projekte (z.B. Onboarding- und Einführungsprojekte);
  • Aufwandsabhängige Vergütung nach vereinbartem Tages- oder Stundensatz für Beratungs- und Schulungsleistungen.

(2) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Schweizer Franken (CHF) oder – sofern im Angebot so ausgewiesen – in Euro (EUR), jeweils exklusive einer allenfalls anwendbaren Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Der Anbieter ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, solange die gesetzlichen Schwellenwerte gemäß MWSTG nicht überschritten werden; ab Eintragung als steuerpflichtige Person werden die Rechnungen entsprechend ausgewiesen. Bei Leistungen an Unternehmen mit Sitz in der EU erfolgt die Abrechnung ohne Umsatzsteuer, soweit die Steuerschuld auf den Kunden übergeht (Reverse Charge).

(3) Rechnungen werden monatlich am Anfang des Leistungsmonats gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, einen Verzugszins von 5% pro Jahr gemäß Art. 104 OR sowie angemessene Mahnspesen zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Daraus resultierende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Soweit im Hauptvertrag nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit von Abonnementen und Unternehmensvereinbarungen drei (3) Monate. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch um jeweils einen (1) Monat, soweit er nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt wird.

(2) Projektverträge mit festem Leistungsumfang enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nach Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist behoben wird, sowie bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens über eine Vertragspartei.

§ 7 Leistungsstandards und Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter erbringt die Plattformleistungen mit angemessener Verfügbarkeit. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten angesetzt und vorab angekündigt.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, sofern der vertraglich vereinbarte Kernleistungsumfang gewahrt bleibt. Die verfügbaren KI-Modelle können sich ändern, wenn Modellanbieter Versionen einstellen oder ersetzen; der Anbieter stellt in diesem Fall gleichwertige Modelle bereit.

(3) Eine über die vereinbarten Leistungen hinausgehende Erfolgsgarantie – namentlich eine Garantie für bestimmte Arbeitsergebnisse oder wirtschaftliche Resultate aus der Nutzung der Plattform – wird ausdrücklich nicht übernommen.

§ 8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Die Plattform, die ihr zugrunde liegende Software sowie sämtliche vom Anbieter bereitgestellten Inhalte und Vorlagen sind urheberrechtlich bzw. immaterialgüterrechtlich geschützt. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform für den eigenen Geschäftsbetrieb.

(2) Eingaben, Dokumente und sonstige Inhalte des Kunden verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält daran nur diejenigen Rechte, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Eingaben und Dokumente des Kunden werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz (Logo, Name, kurze Fallbeschreibung) auf seiner Website, in Verkaufsunterlagen und in sozialen Medien zu nennen, soweit der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese AGB bekannt werden, der empfangenden Partei bereits vor Erhalt bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 10 Datenschutz und Auftragsbearbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet – etwa Inhalte, die der Kunde in die Plattform eingibt oder anbindet – schließen die Parteien vor Beginn der Bearbeitung eine separate Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) gemäß Art. 9 revDSG bzw. Art. 28 DSGVO ab.

(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Anbieters (vidimas.com/datenschutz).

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(2) Die Haftung des Anbieters ist je Schadensereignis der Höhe nach auf den Betrag der in den der Schadensmeldung vorausgegangenen zwölf (12) Monaten unter dem jeweiligen Hauptvertrag effektiv vereinnahmten Vergütung beschränkt, höchstens jedoch auf CHF 50 000 pro Kalenderjahr. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher Schädigung sowie bei Personenschäden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Geschäftserfolge, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Hilfspersonen ist im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 OR ausgeschlossen.

(5) Für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von KI-Ausgaben trifft, bleibt der Kunde verantwortlich. KI-Ausgaben sind vor ihrer Verwendung durch eine fachkundige Person zu prüfen.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt – wozu insbesondere Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, länger andauernde Ausfälle der Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur sowie Pandemien gehören – befreien die jeweils betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen.

§ 13 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten danach, Mitarbeitende und freie Mitarbeitende des Anbieters weder direkt noch indirekt abzuwerben oder anzustellen. Bei Verstoß schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe eines Jahresbruttogehalts der betroffenen Person; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist St. Gallen, Schweiz. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch am Sitz des Kunden zu belangen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Hauptvertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.